c) Schutz von Boden, Wasser und Luft

Gesunde Böden sind eine wesentliche, leider viel zu wenig beachtete Lebensgrundlage. Unser Boden ist der Nährboden der natürlichen Vegetation und Voraussetzung für den Anbau von Kulturpflanzen. Der Boden hat Funktionen als Lebensraum für die Bodenorganismen, Filter und Puffer, reguliert den Wasserkreislauf, ist eine bedeutsame Senke für Kohlenstoff und spielt damit eine zentrale Rolle für den Klimaschutz.

Mutter Erde schützen: Maßnahmen für den Bodenschutz

Die Eindämmung des Flächenverbrauchs ist mitunter der wichtigste Beitrag zum Bodenschutz und dient gleichzeitig auch dem Gewässer-, Klima- und Hochwasserschutz. Mit weniger als 6 Hektar Flächenverbrauch pro Tag haben wir in den Jahren 2013 und 2014 den seit Jahrzehnten niedrigsten Verbrauch. Doch nach wie vor ist der Bodenverbrauch durch Flächenversiegelung zu hoch. Wir GRÜNE setzen uns deshalb auf allen Ebenen für eine Trendwende im Flächenverbrauch der ungenutzten Naturflächen ein: Unser Ziel ist die Netto-Null.

Flächensparen als wesentliches Ziel unserer ressourcenschonenden Politik kann aber nur gelingen, wenn auch die Kommunen mit im Boot sind. Sie müssen im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit der Nutzung von Baulücken und Brachflächen im innerörtlichen Bereich den Vorrang geben anstatt neue Baugebiete auszuweisen. Dazu hat die GRÜN-geführte Landesregierung den Kommunen Fördermittel für die Innenentwicklung sowie technische Hilfsmittel für das Flächenmanagement bereitgestellt. Diese Anstrengungen wollen wir verstärken und zudem eine aktive Innenentwicklungsberatung für Kommunen aufbauen.

Auch die Schadstoffeinträge, wie beispielsweise die Nitrateinträge durch Überdüngung, in unsere Böden wollen wir konsequent weiter absenken und Altlasten sanieren. Die Entsorgung von Abfällen und Giftstoffen im Boden muss ein für alle Mal aufhören. Um den Schutz und die Sanierung unserer Böden voranzubringen, werden wir das Landes- Bodenschutz- und Altlastengesetz novellieren.

Sauberes Wasser als Lebensgrundlage

Sauberes Wasser in ausreichender Menge, naturnahe Gewässer und der Schutz vor wachsenden Hochwassergefahren sind lebenswichtig. Doch bauliche Eingriffe und die intensive Nutzung von Flüssen, Bächen und Seen, der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen, die Bebauung überflutungsgefährdeter Bereiche und der Klimawandel belasten unsere Gewässer auf vielfältige Weise. Wir GRÜNE engagieren uns intensiv dafür, das natürliche Gleichgewicht unserer Gewässer zu erhalten und, wo nötig, wiederherzustellen. Mit der Novellierung des Wassergesetzes haben wir den Gewässer- und Hochwasserschutz im Land entscheidend gestärkt.

Wir haben die Schutzzonen am Gewässerrand erweitert, um den Eintrag von Nährstoffen sowie von Schadstoffen wie Pflanzenschutz- und Düngemittel wirksam zu reduzieren. Die Vorgaben für die Nutzung der Wasserkraft und der Geothermie haben wir im Wassergesetz an die heutigen Herausforderungen angepasst.

Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist ein Schwerpunkt unserer Umweltpolitik. Wir treiben die entsprechenden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne voran. Wichtige Ziele sind dabei möglichst naturnahe Strukturen, die Reduzierung von Schadstoffen im Wasser sowie die Renaturierung von Flüssen und Bächen. Im Kampf gegen die Verunreinigung unseres Wassers betreiben wir eine intensivere Ursachenforschung. Insbesondere Rückstände aus Arzneimitteln, Spurenstoffe und die Verschmutzung durch Mikroplastik werden ein immer größeres Problem.

Es muss verhindert werden, dass solche Stoffe, deren Wirkung auf Mensch, Fauna und Flora uns zunehmend Sorge bereitet, überhaupt erst ins System gelangen. Wir werden deswegen eine Stoffstrategie entwickeln, die sich dieser Probleme annimmt. Diese Erkenntnisse im Bereich Wasserschutz bringen wir grenzüberschreitend ein, zum Beispiel bei der Umsetzung der EU-Donauraumstrategie.

Eine wirtschaftlich und ökologisch völlig unnötige Gefährdung für Boden und Wasser ist das Fracking, eine Methode, die zur Gewinnung von Gas und Öl aus unkonventionellen Lagerstätten angewandt wird. In Baden-Württemberg gibt es kein Fracking und so soll es auch bleiben. Allerdings muss ein klares Verbot von Fracking erst noch im Bundesbergrecht verankert werden, damit eine Zukunft ohne Fracking garantiert ist. Die schwarz-rote Bundesregierung war hier nicht willens, für die nötige gesetzliche Klarheit zu sorgen. In Baden-Württemberg haben wir mit dem Wassergesetz bereits ein Instrument geschaffen, das es dem Land erlaubt, Fracking zu untersagen. Natürlich werden wir dieses Recht auch konsequent ausüben.

Luft zum Atmen

Saubere Luft ist die Grundlage für Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Leider gibt es noch nicht überall in Baden-Württemberg saubere Luft zum Atmen. Vor allem Luftverschmutzung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub durch den Straßenverkehr ist in einigen Kommunen nach wie vor ein ungelöstes Problem. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Politik alle Handlungsmöglichkeiten ausschöpft, für die Einhaltung der verpflichtenden Grenzwerte zu sorgen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die den Hauptverursacher Verkehr wirkungsvoll einschränken, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtverbote für Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen. Wir wollen die Umweltzonen weiterentwickeln, unter anderem mit Hilfe einer blauen Plakette für emissionsarme Fahrzeuge, und die Einhaltung der dort geltenden Regelungen stärker kontrollieren. Für große Emittenten werden wir einen wirksamen Vollzug der Grenzwerte für NOX, Quecksilber und Feinstaub durchsetzen.

Lärmschutz ist Gesundheitsschutz

Eine dauerhafte Belastung mit Lärm ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Betroffene. Lärm wird vor allem durch Verkehr verursacht. Neben dem Straßenverkehr gehören allerdings auch der Schienenverkehr und der Luftverkehr zu den großen Ruhestörern. Um besseren Lärmschutz zu gewährleisten, haben wir in der Landesregierung das Amt einer Lärmschutzbeauftragten eingerichtet. Sie koordiniert die Aktivitäten des Landes in diesem Bereich und sorgt dafür, dass die europa- und bundesrechtlichen Möglichkeiten des Lärmschutzes ausgeschöpft und erweitert werden.

Neben der Reduzierung von Lärm an der Quelle, beispielsweise durch Tempolimits im Verkehr, leiten wir Baumaßnahmen zur Lärmsanierung ein. Dazu gehört der Bau von Lärmschutzwänden und -wällen an Schienenstrecken und Straßen sowie die Verwendung lärmarmer Straßenbeläge. Den Kommunen stehen wir bei der Umsetzung von Lärmaktionsplänen bei.

Auch bei der Minderung des Fluglärms wurden dank der GRÜN-geführten Landesregierung große Fortschritte erzielt. Die Entgeltordnungen der drei baden-württembergischen Verkehrsflughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen wurden unter Lärmschutzgesichtspunkten weiterentwickelt. Durch den verstärkten Einsatz von lärmabhängigen Start- und Landeentgelten wurden für die Airlines weitere Anreize geschaffen, möglichst geräuscharme Flugzeuge einzusetzen. Mit der Festlegung von Lärmschutzbereichen wurde die gesetzliche Grundlage des Lärmschutzes um Flughäfen verbessert und Ansprüche für die Erstattung von Lärmschutzaufwendungen gestärkt.

Für den Flughafen Stuttgart wurde unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit ein ambitionierter Lärmaktionsplan entwickelt. Natürlich werden wir dessen Umsetzung weiter aktiv begleiten. Für einen wirksamen Schutz vor Fluglärm ist ein echtes Nachtflugverbot anzustreben.

Wir GRÜNE setzen uns im Interesse der südbadischen Bevölkerung für eine deutliche Verringerung der vom Flughafen Zürich ausgehenden Fluglärmbelastung ein. Die Ratifizierung des Fluglärm-Staatsvertrages zwischen Deutschland und der Schweiz in der vorliegenden Fassung lehnen wir deshalb ab. Auch dem von der Schweiz vorgesehenen neuen Ostanflugkonzept erteilen wir eine klare Absage. Für unsere Politik ist und bleibt die „Stuttgarter Erklärung“ maßgebend. Das Land ist im Sinne der Bevölkerung schon lange aktiv. Nun muss endlich auch der Bund aktiv werden und Verantwortung für eine wirksame Fluglärmentlastung im Süden von Baden-Württemberg übernehmen.

Der Kampf gegen Lärmbelastung ist für Betroffene oft zermürbend, besonders schwierig wird es, wenn der Lärm gleichzeitig aus verschiedenen Quellen kommt. Dann kann es leicht passieren, dass Betroffene sich im Dickicht unterschiedlicher Zuständigkeiten, Rechtskreise und Verwaltungsebenen verirren. Zu ihrer Unterstützung wollen wir innovative Ansätze der Lärmsanierung lancieren, die es möglich machen, alle Verursacher zusammen in den Blick zu nehmen.

Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass der gesetzliche Rahmen für Tempolimits deutlich erweitert wird. Kommunen brauchen hier größere Handlungsspielräume zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger. Und Lärmschutz muss wie Luftreinhaltung eine höhere Verbindlichkeit erhalten. Wir wollen dem Lärmschutz auch in der Bauleitplanung das nötige Gewicht geben. Gefordert ist der Bund auch beim Motorradlärm und beim Schienenverkehr, an Bestandsschienen stehen Bahn und Bund in der Pflicht, Lärmschutz nachzurüsten.