Energie ist Grundrecht. Erneuerbar, bezahlbar & zeitgemäß.

Die globale Energiewende steckt in Ziel 7, denn hier geht es um den Zugang aller Menschen zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Menschen, egal wo sie wohnen, an eine moderne Energieversorgung angeschlossen sein. Bis dahin wird ebenfalls eine deutliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am globalen Energiemix sowie eine doppelt so hohe Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Die internationale Kooperation im Bereich Forschung und Technologieentwicklung, gerade bei erneuerbaren Energien und Energieeffizienz – aber auch bei moderneren fossilen Brennstoffen – soll gefördert werden und Investitionen in eine saubere Energieinfrastruktur gestärkt werden. Daher sollen in Entwicklungsländern – besonders den ärmsten Staaten und den kleinen Inselstaaten – Infrastruktur und Technologie in diesem Sinne bis 2030 ausgeweitet werden.

Grüne Forderungen an die Bundesregierung

Den ökologischen Umbau der Energieversorgung forcieren und die schnellstmögliche hundertprozentige Umstellung auf erneuerbare Energien bei der Stromversorgung anstreben, unter anderem durch einen Kohleausstieg, intensivere Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine faire Verteilung der entstehenden Kosten und Nutzen.

Den Wärmemarkt reformieren durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, um so das Innovationspotenzial bei der kostengünstigen, umweltfreundlichen und erneuerbaren Wärme­versorgung wirksam anzureizen.

Eine Energieaußenpolitik entwickeln und umsetzen, die auf globaler Ebene die Abkehr von Atomkraft und fossilen Energien fördert, sich konsequent am 2-Grad-Limit orientiert und einen für alle Menschen bezahlbaren Einsatz von erneuerbaren Energien weltweit konsequent stärkt.

Den Energieverbrauch insgesamt reduzieren, indem sowohl ambitionierte Stromsparmaßnahmen im privaten, öffentlichen und gewerblichen Sektor als auch die energetische Sanierung des Gebäudebestands stärker und zielgenauer umgesetzt werden, etwa durch eine stadtteilbezogene Umsetzung unter Einbeziehung betroffener MieterInnen und EigentümerInnen sowie die Einführung eines Klimawohngelds für einkommensschwache Haushalte, um die Sanierungsquote auf drei Prozent pro Jahr sozialverträglich zu erhöhen.

KfW-Kredite ebenso wie Hermesbürgschaften nicht länger für Projekte zur Nutzung von Kohle und anderen fossilen Energie­trägern gewähren, sondern ausschließlich für Energieeinsparprojekte und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die möglichst dezentrale Nutzung und Erzeugung von regenerativen Energien.