Frieden und Akzeptanz. Gutes Recht aller.

Für nachhaltige Entwicklung brauchen Menschen Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und wirksamen Diskriminierungsschutz. Ziel 16 will friedliche und inklusive Gesellschaften fördern. Dazu ist es zentral, für alle gleichberechtigten Zugang zu einer unabhängigen, auf Grundlage der Menschenrechte arbeitenden Justiz zu ermöglichen. Zur Korruptionsbekämpfung müssen effektive, rechenschaftspflichtige und diskriminierungsfreie Institutionen aufgebaut werden. Das sind auch Kernpunkte ziviler Krisenprävention und Friedensförderung. Industriestaaten können hier viel mehr Unterstützung leisten und auch innerhalb ihrer Staaten für effektivere Korruptionsbekämpfung sorgen. Auch muss endlich mit gesetzlichen Grundlagen sichergestellt werden, dass keine Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgüter aus Demokratien in die Hände repressiver Regime gelangen.

Grüne Forderungen an die Bundesregierung

Zivilgesellschaftliche Arbeit fördern zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Daueraufgabe nachhaltig gestalten, sie finanziell strukturell absichern und dabei die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements respektieren.

Den Zugang zum Recht für alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen und diskriminierungsfrei gewährleisten, insbesondere durch ausreichende Verfahrenskosten- und Beratungshilfe, die auch barrierefreie Kommunikation im vorgerichtlichen Bereich einschließen muss, durch barrierefreien Zugang zu Behörden und Gerichten sowie durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für im Justizwesen tätige Personen im Umgang mit Diversität.

Korruption effektiver bekämpfen, insbesondere durch ein bundesweites Korruptionsregister für wirtschaftskriminell auffällig gewordene Unternehmen, einen gesetzlichen Whistleblower-Schutz, ein verpflichtendes Lobbyistenregister, die Stärkung der Informationsrechte und ein transparenteres Parteiengesetz, das Parteispenden auf natürliche Personen und eine jährliche Höchstgrenze beschränkt.

Mit einem Rüstungsexportkontrollgesetz sicherstellen, dass keine Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter aus deutscher Produktion in die Hände repressiver und korrupter Regime gelangen, indem die jeweilige Menschenrechtlage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt ausdrücklich als Entscheidungskriterien gesetzlich verankert werden.

Konzeptionell, finanziell und strukturell Deutschland wieder zu einem Vorreiter für die zivile Krisenprävention zu machen mit einem ganzheitlichen Ansatz friedens-, demokratie- und rechtsstaatsfördernder Maßnahmen.