Gas, Wasser, kein Scheiß. Verlässliche Versorgung für alle.

Durch Ziel 6 soll bis 2030 eine nachhaltige Wasser- und Sanitärversorgung gewährleistet und der Zugang zu sauberem und bezahlbarem Trinkwasser für alle sichergestellt werden. Dies schließt angemessene Abwasserentsorgung mit ein, die auch gerade auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen, die in prekären Verhältnissen leben, abzielt. Ergänzend steht Ziel 6 für die allgemeine Verbesserung der Wasserqualität, für weniger Verschmutzung durch Chemikalien oder anderer Giftstoffe und effizientere Wassernutzung mit Hilfe eines integrierten Wasserressourcenmanagements. Weitere Ansatzpunkte sind bessere internationale Zusammenarbeit und stärkere Beteiligung vor Ort bei der Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Managements. Darüber soll der Schutz von Flüssen, Seen, Meeren, Feuchtgebieten und anderen wasserbezogenen Ökosystemen verbessert werden.

Grüne Forderungen an die Bundesregierung

Gewässer vor weiteren direkten Belastungen schützen. Stickstoff- und Phosphatfreisetzungen aus der Landwirtschaft auf eine ökologisch verträgliche Menge begrenzen sowie die Verunreinigung von Oberflächengewässern und Grundwasser durch Pestizide und Antibiotika verhindern. Angemessene Vorgaben müssen unter anderem im Dünge- und Pflanzenschutzrecht verankert werden. Ebenso muss die permanente Belastung der Oberflächengewässer durch Quecksilberemissionen der Kohlekraftwerke unverzüglich zum Beispiel durch die Anwendung der bereits in den USA geltenden Grenzwerte massiv reduziert werden.

Grundwässer stärker schützen. Die Verpressung von umweltschädlichen Chemikalien oder von belasteten Lagerstättenwässern stellt eine direkte Gefahr für das Grundwasser dar. Nur ein konsequentes Verbot von Fracking kann den Schutz sicherstellen.

Die Belastung der Abwässer minimieren. Rückstände von Hormonen, Medikamenten aber auch die Belastung von Abwässern mit Mikroplastik gilt es in Abwasser zu vermeiden. Deshalb müssen Stoffe, die in Kläranlagen nicht herausgefiltert werden, möglichst ersetzt oder zumindest so sparsam wie möglich eingesetzt werden.

Das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle gewährleisten. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung als elementarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge schützen und nicht durch Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA oder TiSA gefährden.

Die weltweite sanitäre Grundversorgung und den Zugang zu sauberem Trinkwasser durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördern, sowie dem Verbrauch der Ressource Wasser bei Importen aus Ländern mit Wasserknappheit entgegenwirken und so die Einhaltung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung weltweit ermöglichen.