Massenhafte Speicherung von Fluggastdaten ist rechtswidrig

Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zu Fluggastdatenabkommen EU-Kanada

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, hat heute seine Schlussanträge im Prüfverfahren über das Abkommen der Europäischen Union und Kanada zur Fluggastdatenspeicherung vorgelegt. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Die Schlussanträge zum EU-Kanada PNR-Abkommen zeigen deutlich: Die massenhafte Speicherung von Fluggastdaten, wie sie auch in Abkommen mit den USA und Australien sowie im Rahmen der jüngst beschlossenen EU-Richtlinie zu PNR-Daten festgelegt ist, ist in dieser Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Eine anlasslose fünfjährige Speicherung aller Daten von Fluggästen die von der EU nach Kanada reisen, erklärt der Generalanwalt für nicht vereinbar mit den EU-Grundrechten. Damit folgt er den Aussagen des Europäischen Gerichtshofs aus dem Frühjahr 2014, als die Richter die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärten. Diese stellten fest, dass für eine rechtmäßige Speicherung von personenbezogenen Daten immer einen Bezug der betroffenen Person zu einem örtlich oder zeitlich begrenzten Risiko oder Verdacht nötig ist.

Trotz dieser bekannten Bedenken hatte das Europäische Parlament im April 2016 ein Fluggastdatensystem für die Europäische Union beschlossen, das eine anlasslose, fünfjährige Speicherung der Fluggastdaten aller EU-Reisenden vorsieht. Die Mitgliedstaaten planen, diese Maßnahme auch auf innereuropäische Flüge auszuweiten. Wenn die Richter den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, ist damit auch die entsprechende EU-Richtlinie sowie deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten und die ebenfalls bereits verabschiedeten Abkommen mit den USA und Australien rechtswidrig. Die Kommission muss nun endlich eine Kehrtwende weg von der anlasslosen Speicherung machen und stattdessen auf verdachts- und risikobasierte grenzübergreifende Sicherheits- und Ermittlungsmaßnahmen setzen.“