Neue Datentransfer-Regelung darf keine Dauerlösung werden

EU-Kommissionsvorschlag Privacy Shield

Zum ausgearbeiteten Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Datentransfer-Regelung mit den USA („EU-US Privacy Shield“), der an diesem Montag veröffentlicht wurde (1),  erklärt Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Die Neuregelung der Datentransfers in die USA darf in dieser Form keine Dauerlösung werden. Es ist hoch fraglich, ob die eher kosmetischen Verbesserungen, die das so genannte ‚Privacy Shield‘ im Vergleich zu seinem für rechtswidrig erklärten Vorgänger ‚Safe Harbor‘ vorsieht, den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs genügen. Insbesondere der Rechtsschutz ist mehr als schwammig. Für einen tatsächlich gleichwertigen Datenschutz müsste es Gesetzesänderungen in den USA geben, die derzeit nicht zu erwarten sind. Die EU-Kommission darf jetzt keinen Freifahrtschein geben, sondern muss auf Nachbesserungen bestehen.

In den USA gibt es vor allem keinen dem EU-Recht gleichwertigen Datenschutz, weil es dort noch immer keine generellen Datenschutzrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt. Die Europäische Kommission sollte darauf drängen, dass diese Regeln auf den Weg gebracht werden. Auch mit Blick auf die neue Datenschutzverordnung der EU, die ab 2018 angewandt wird, ist es konsequent, das löchrige ‚Privacy Shield‘ auf zwei Jahre zu begrenzen und dann nachzuverhandeln.“

(1)  Das Papier der Europäischen Kommission finden Sie hier: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/data-protection/news/160229_en.htm