Safe Harbor/Datentransfers in die USA: EU-Kommission muss erheblich nachbessern

Justizkommissarin Věra Jourová hat gestern im Innen- und Justizausschuss (LIBE) den Stand der Verhandlungen über eine mögliche neue Safe Harbor-Entscheidung vorgestellt. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Datenschutzverordnung:

„Von einem sicheren Hafen kann noch keine Rede sein. Was EU-Kommissarin Jourová  präsentiert hat, ist allenfalls eine vorsichtige Annäherung an verbesserte Standards beim Datentransfer in die USA. Der Vorschlag einer Ombudsperson, die Beschwerden von EU-Bürgerinnen und Bürgern entgegennimmt, wenn ihre Daten für Geheimdienstzwecke genutzt werden, ist unausgegoren und sorgt nicht für den vom Europäischen Gerichtshof eingeforderten effektiven Rechtsschutz. Auch die Frage, wie die lückenhafte Datenschutzdurchsetzung bei Unternehmen in den USA durch einen Auffangmechanismus ausgebessert werden soll, konnte die EU-Kommission noch nicht beantworten. Die EU-Kommission muss weiterverhandeln und einen rechtssicheren Rahmen für die personenbezogenen Daten aus der EU schaffen, wenn sie nicht will, dass ihre Erklärung wieder vor dem Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wird, wie es mit Safe Harbor geschehen ist. Sollte dies nicht in absehbarer Zeit gelingen, müssen die Datenschutzbehörden der EU-Staaten dafür sorgen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der EU endlich wieder durchgesetzt werden. Wenn die USA die wirtschaftlichen Folgen eines solchen einseitigen Vorgehens verhindern will, muss sie endlich die Datenschutzrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern generell besser schützen und Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Ländern einen echten Rechtschutz gegenüber ihren Sicherheitsbehörden bieten.“

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 zum Fall Max Schrems und der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA “Safe Harbor” für ungültig erklärt. Seitdem laufen Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und der US-Regierung über eine neue Erklärung über einen dem EU-Recht angemessenen Datenschutzstandard in den USA. In seiner Begründung erklärte der EuGH, dass Datentransfers in die USA das Grundrecht auf Datenschutz verletzen, weil die Standards in den USA nicht denen in der EU entsprechen und EU-Bürger in den USA nicht dieselben Rechte haben wie US-Bürger, etwa in Hinblick auf Klagemöglichkeiten.

Siehe dazu auch die EP-Resolution zur Massenüberwachung, 12. März 2014:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0230+0+DOC+XML+V0//DE