Bündnis gegen die „2. Rheinbrücke“ reicht Einwendung gegen neue Planunterlagen in Rheinland-Pfalz ein

Brückenplanung nicht genehmigungsfähig: Brückengegner weisen erneut gravierende Lücken und Mängel nach und fordern Stopp des Planfeststellungsverfahrens

Wörth/Karlsruhe. Koordiniert von der Kreisgruppe Südpfalz und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Bündnis gegen eine weitere Straßenbrücke über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe am Dienstag, den 9. Juni, eine umfangreiche Einwendung gegen die für Rheinland-Pfalz überarbeiteten Planunterlagen eingereicht. Für einen rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss liefern auch die überarbeiteten Planunterlagen keine Grundlage, so das Fazit der Einwendung.

Die vom Bundesrechnungshof kürzlich bestätigte Kritik wird in der Einwendung erneuert, erläutert BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe: „Ein Bedarf für den Bau einer zweiten Rheinbrücke an der jetzt vorgesehenen Stelle ist nicht ersichtlich, zumal die Stauproblematik weiterhin nur verschoben und nicht verringert wird. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass auch in den jetzt erneut offengelegten Unterlagen eine Alternativenprüfung weiterhin fehlt. Obwohl seit der ersten Offenlage der Planfeststellungsunterlagen vier Jahre verstrichen sind und somit ausreichend Zeit bestanden hätte, eine Alternativenprüfung vorzunehmen, ist dies nicht erfolgt.“

Auf 45 Seiten haben zudem Artenschutzexperten aus den Naturschutzverbänden dargelegt, dass die vorgelegte Planung weiterhin gegen nationales und europäisches Recht verstößt, da Vorkommen streng geschützter Arten wie beispielsweise des Purpurreihers und der Zwergdommel ausgelöscht würden. Bestätigt wird diese Feststellung von der Naturschutzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz, die dem Eingriffsraum nationale Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Vögel, vor allem für Röhrichtbewohner, beimisst. Zudem legt die naturschutzfachlich-artenschutzrechtliche Stellungnahme detailliert dar, dass die zu Grunde liegenden Daten veraltet und unzureichend sind. Einzelne Arten wurden einfach nicht in deren Lebensraum und zu deren Aktivitätszeiten gesucht.