EU-Kommission verramscht EU-Grundrecht auf Datenschutz

Datentransfers in die USA/Safe Harbor

„Die angekündigte Neufassung von Safe Harbor ist ein Affront der EU-Kommission gegenüber dem Europäischen Gerichtshof und den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa. Sie sieht keine rechtlich verbindlichen Verbesserungen, sondern lediglich eine Erklärung der US-Regierung über deren Interpretation der Rechtslage bei der Überwachung durch US-Geheimdienste sowie eine zwar unabhängige, aber offenbar machtlose Ombudsperson, die sich der Beschwerden von Personen in der EU annehmen soll. Der neue Rechtsrahmen ist daher ein Ausverkauf des EU-Grundrechts auf Datenschutz.

Das Europäische Parlament und die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten müssen nun klar machen, dass eine solch offensichtlich rechtswidrige Erklärung der EU-Kommission nicht gelten darf. Sollte sie nun trotzdem wie angekündigt angenommen werden, ist absehbar, dass die Datenschutzbehörden ihre neuen Rechte nach dem Gerichtshofurteil nutzen werden und Datentransfers dennoch auf zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen überprüfen werden. Zudem wird der neue Rechtsrahmen mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wieder vor den Europäischen Gerichtshof getrieben und dort zu Fall gebracht. Es ist vollkommen offensichtlich, dass dessen Anforderungen nicht erfüllt sind.“

Hintergrund: 

EP-Resolution zur Massenüberwachung, 12. März 2014