EU-Parlament stärkt Kinderrechte im Strafverfahren

Schutz von Kindern

Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch über eine Richtlinie abgestimmt, die die Rechte von Kindern EU-weit regelt, die einer Straftat wie zum Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung verdächtigt oder beschuldigt werden. Die Richtlinie schafft für solche Fälle EU-weit hohe Standards, darunter den möglichst frühen Zugang zu anwaltlichem Beistand, besonderen Schutz bei Verhören und das Recht auf von Erwachsenen getrennte Unterbringung. Der stellvertretende Vorsitzende des Innen- und Justizausschusses des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, begrüßt die Verbesserungen für die Rechte von Kindern:

“Es war höchste Zeit, EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Rechte von Kindern im Strafverfahren festzulegen. Bisher sind die Regeln in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich und der Schutz der Kinder während des Strafverfahrens ist nicht garantiert. Kinder bekommen das Recht auf medizinische Begleitung, dürfen nicht mit Erwachsenen zusammen inhaftiert werden und die Vorwürfe müssen in einer für sie verständlichen Sprache aufbereitet werden. Die Interessen des Kindes werden so EU-weit geschützt. Kinder bekommen nun auch das Recht, früh im Verfahren einen Rechtsbeistand zu bekommen. Allerdings können die EU-Mitgliedsstaaten diese Regel aussetzen, wenn es um Bagatelldelikte geht oder die Ermittlungen dadurch behindert werden könnten.

Wir brauchen in mehr Bereichen EU-weite Mindeststandards in Strafverfahren. Als nächster Schritt müssen nun gemeinsame Regeln für die Prozesskostenhilfe kommen.”