Glyphosat: EU-Behörde für Neuzulassung trotz Krebsrisiko

Zur Empfehlung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, eine Neuzulassung des Pflanzengifts Glyphosat zuzustimmen, erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender, und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:

Es ist ein schwerer Fehler der EFSA, sich auf die mangelhafte und industrienahe Vorarbeit des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu stützen. Die EU-Behörde hätte die inzwischen umfangreiche, detaillierte und berechtigte Kritik am BfR-Glyphosat-Bericht aufgreifen müssen. Zumal selbst das BfR in seinem jüngsten Bericht eindeutig die krebserregende Wirkung des Pflanzengifts bestätigt – ohne daraus Konsequenzen zu ziehen. Angesichts schwerwiegender Warnungen von Experten darf Glyphosat auf keinen Fall für weitere zehn Jahre neu zugelassen werden. Im Gegenteil, nach dem Vorsorgeprinzip muss die noch geltende Zulassung ausgesetzt werden.

Jetzt ist es an den EU-Mitgliedsstaaten, allen voran an der deutschen Bundesregierung, die den mangelhaften Glyphosat-Risikobericht zu verantworten hat, die Empfehlung aus Parma als untauglich zurückweisen und eine gründliche Neubearbeitung von der EFSA fordern. Die EU-Regierungen müssen die umfangreiche Kritik aus allen Richtungen am BfR-Bericht angemessen berücksichtigen. Diese Kritik ist fundiert, detailliert und liegt gut dokumentiert vor. Notfalls sollte die EU-Kommission eine unabhängige Expertenkommission einberufen.

Mit ihrer jetzigen Einschätzung brüskiert die EU-Behörde auch die WHO-Krebsagentur IARC, die Glyphosat im März als „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ eingestuft hatte. Wir setzen jetzt darauf, dass die Europäische Chemikalienagentur ECHA unbeirrt von der heutigen Empfehlung der Einschätzung der IARC folgt. Dann darf Glyphosat als Pestizid ohnehin nicht mehr zugelassen werden.