Grüne zu mehr direkte Demokratie in den Kommunen: “Reform erweitert Mitbestimmung der BürgerInnen”

Die Grüne Gemeinderatsfraktion begrüßt den Ausbau der direkten Demokratie  auf kommunaler Ebene. „Politik profitiert von der Einmischung der Bürgerinnen und Bürger. Indem wir ihnen mehr Möglichkeiten geben, mit zu entscheiden, erhöhen wir den Anreiz, sich aktiv einzubringen. Das stärkt unser Gemeinwesen“, ist sich die Fraktionsvorsitzende Bettina Lisbach sicher. Möglich wird dies durch umfangreiche Änderungen der Gemeindeordnung, die der Landtag am Mittwoch in erster Lesung beraten hat. Das Gesetz  soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Danach sind Bürgerbegehren und -entscheide künftig auch bei der Einleitung von Bauleitplanverfahren mit einer dreimonatigen Frist möglich. “Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen über die Bauplanung und Stadtentwicklung zu treffen“, erklärt die Landtagsabgeordnete Gisela Splett. Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen. „Die Neuregelung ist ein großer Fortschritt, denn diese Fragen treiben die Menschen um: Wie nutzen wir die Flächen, wie gestalten wir den öffentlichen Raum, welche Vorhaben wollen wir verwirklichen, was wollen wir besonders schützen?“, sind sich die Karlsruher Abgeordneten Splett und Salomon einig. „Baden-Württemberg schließt damit in Sachen Bürgerbeteiligung auf. In Bayern können die Bürgerinnen und Bürger seit langem über  Bauleitplanverfahren abstimmen – mit positiven Erfahrungen.“

Zugleich sinken durch die grün-rote Reform die Hürden für Bürgerbegehren. In naher Zukunft müssen dafür nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Um ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats einzuleiten, wird die Frist zur Sammlung von Unterschriften von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt. „Damit bestimmen die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit, welche Themen auf die politische Agenda kommen. Der Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Verwaltung und Gemeinderat wird intensiver werden“, lobt Alexander Salomon MdL.

Das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden  wird ebenfalls von bisher 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt:  Wenn eine Frage der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt wird, muss die Mehrheit gleichzeitig 20 Prozent der Wahlberechtigten repräsentieren. Dann ist die Entscheidung gültig.

„Besonders freut uns, dass die neuen Regelungen die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter machen“ sagt Bettina Lisbach. „Auch werden unsere Rechte als Gemeinde- und Kreisrät/innen gestärkt. Beispielsweise verbessert die Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzungen die Vereinbarkeit des Mandats mit dem Familienleben. Das senkt die Hürde, sich für ein Mandat im Gemeinderat  zu bewerben.“

Auch die Beteiligung von Jugendlichen wird durch die neue Gemeindeordnung gestärkt, die konkrete Ausgestaltung aber den Kommunen überlassen. „Die Umsetzung der nun vorgesehenen Verbesserungen auch in Karlsruhe wird uns in den nächsten Monaten noch intensiv beschäftigen“, so die Grünen abschließend.