Kernkraftwerk in Neckarwestheim (Block I) kann endgültig stillgelegt und abgebaut werden

Umweltministerium erteilt EnBW Kernkraftwerk GmbH erste atomrechtliche Genehmigung

Das für die Atomaufsicht in Baden-Württemberg zuständige Umweltministerium hat heute die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim erteilt. Damit steht dem Rückbau von GKN I aus Sicht der Atomaufsicht nichts mehr im Weg.

„GKN I ist der erste Reaktor in Baden-Württemberg, der im Rahmen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs zurückgebaut werden kann“, freute sich Umweltminister Franz Untersteller. „Damit beginnt eine neue Phase im Atomausstiegsprozess. Wir kommen der grünen Wiese an bisherigen Kernkraftwerksstandorten näher.“

Umweltminister Franz Untersteller: „Sicherheit für Mensch und Umwelt stehen auch im Stilllegungs- und Abbauprozess an erster Stelle.“

Mit der 1. SAG bestätigt und genehmigt das Umweltministerium das von der EnBW Kernkraft GmbH vorgelegte Rückbaukonzept mit allen darin enthaltenen Verfahrensschritten. Im Wesentlichen umfasst die Genehmigung das Recht der EnBW Kernkraft GmbH zur endgültigen Betriebseinstellung von GKN I, das Recht zur Vorbereitung und zum Abbau von Anlagenteilen und das Recht zur Herausgabe von nicht kontaminierten und nicht aktivierten Stoffen sowie zum Umgang (Behandlung, Lagerung und Verbleib) mit radioaktiven Reststoffen.

Gegen die 1. SAG kann jetzt innerhalb eines Monats nach Auslegung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klage eingereicht werden. Eine solche Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Die Genehmigung sowie dazugehörige Gutachten sind im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums veröffentlicht unterwww.um.baden-wuerttemberg.de.