Naschen wie die Bienen – mit oder ohne Gentechnik?

Bienen saugen Nektar und Pollen auf, um daraus Honig zu machen. Dabei können sie auch genetisch verändertes Erbgut übertragen. Vor allem Pollen tragen die Gene einer Pflanze in sich und finden sich im Honig wieder. Wir GRÜNE haben die Bundesregierung deshalb aufgefordert, sich für die Kennzeichnung von Genhonig einzusetzen – leider ohne Erfolg.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Honig, der Pollen von Gen-Pflanzen enthält, aus genetisch veränderten Zutaten besteht, die als solche gekennzeichnet werden müssen. Das Urteil hätte eine Chance für den Verbraucherschutz sein können: Wer Honig kauft, sollte wissen können, was drin ist. Leider kümmert sich die Europäische Kommission weder um den Gerichtshof noch um die KonsumentInnen. Pollen sollen nun als natürlicher Bestandteil von Honig eingestuft werden, um so die Kennzeichnung zu umgehen. Selbst wenn viele Kilometer rund um einen Bienenstock nur Gen-Raps angebaut wird, müsste der darin produzierte Honig nicht als genetisch verändert gekennzeichnet werden.

Große Koalition bereitet Handelsabkommen vor

Unsere grüne Bundestagsfraktion forderte die Große Koalition deshalb auf, sich in den weiteren Verhandlungen über die Honigrichtlinie dafür einzusetzen, das Anliegen des Europäischen Gerichtshofs ernst zu nehmen. Ein entsprechender  Antrag wurde bei einer namentlichen Abstimmung leider abgelehnt. Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD missachten damit ihren eigenen Koalitionsvertrag. Darin haben sie sich ausdrücklich für die Kennzeichnung von Tierprodukten eingesetzt, die auf der Basis genveränderter Pflanzen hergestellt wurden. Wie schon bei der Abstimmung über den Genmais 1507 orientiert sich die Große Koalition lieber an Lobbyinteressen als am Verbraucherschutz. Für das transatlantische Handelsabkommen mit den USA lässt das nichts Gutes erahnen.