c) Den Dialog fördern: Religionen und Weltanschauungen

Wir GRÜNE treten für die religiöse und weltanschauliche Gleichberechtigung aller Menschen auf Grundlage unserer Verfassungsordnung ein. Der demokratische Rechtsstaat garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Niemand darf wegen seines Glaubens oder Nicht-Glaubens ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Werteordnung des Grundgesetzes ist das gemeinsame Fundament, das alle Menschen verbindet, die in diesem grundsätzlich säkular verfassten Staat leben. Vor dem Hintergrund einer sich immer stärker pluralisierenden und individualisierenden Gesellschaft wird die Vielfalt der Weltanschauungen und religiösen Bekenntnisse in Zukunft eher noch zunehmen. Gerade deshalb setzen wir uns weiter für die Förderung des Dialogs zwischen den Religionen sowie zwischen den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Wir werden darauf achten, dass neben den Perspektiven der Religionsgemeinschaften auch die Perspektiven konfessionsfreier Menschen in gesellschaftlichen Debatten und Gremien mitgedacht werden. Jeder Mensch soll frei über Glauben und Weltanschauung entscheiden können.

Gleichzeitig werden jedoch für die Kirchenaustrittserklärung von den Kommunen zum Teil unterschiedlich hohe Gebühren erhoben. Daher halten wir eine Neuordnung der Gebühren für notwendig und wollen eine Absenkung der bestehenden Gebührenobergrenze erreichen. Unser Ziel ist es dabei, dass die Gebühren für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen keine Hürde mehr darstellen.

Wir sehen Vorteile darin, wenn Religionsgemeinschaften vom Staat finanziell unabhängiger werden. Auch die Kirchen signalisieren hier Gesprächsbereitschaft. Auf Landesebene wollen wir das Gespräch mit den Kirchen suchen, um faire und geeignete Rahmenbedingungen für eine schrittweise Ablösung der Staatsleistungen auf vertraglicher Grundlage zu schaffen. Allerdings ist grundsätzlich der Bundesgesetzgeber gefordert, als Vermittler zwischen den berechtigten Interessen der Bundesländer und den berechtigten Interessen der Kirchen aufzutreten und ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der historischen Staatsleistungen zu entwickeln.

Wir GRÜNE bekennen uns zum grundgesetzlichen Schutz der Sonn-und Feiertage. Sie sind ein zentrales Moment in der Zeitorganisation von Staat und Gesellschaft und verschaffen allen Menschen eine Zeit der Erholung, der Besinnung und der Begegnung. Deshalb sehen wir die inflationäre Zunahme verkaufsoffener Sonntage kritisch. Die sehr restriktiven Regelungen über das Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen haben in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. Mit der Modernisierung des Feiertagsgesetzes hat die GRÜN-geführte Landesregierung für einen sinnvollen Interessenausgleich gesorgt: Die Regelungen zum Tanzverbot wurden deutlich gelockert und damit an die veränderten Lebensgewohnheiten angepasst. Mit einem zeitgemäßen Feiertagsrecht stärken wir die Freiheit der individuellen Lebensgestaltung.