GRUND 1: Glyphosat kann Ihre Gesundheit ernsthaft schädigen

Derzeit wird heftig darüber diskutiert, ob Glyphosat krebserregend ist. Während die renommierte Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation der Ansicht ist, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei, stellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Gegenteil fest. Die Einstufung von Glyphosat als mögliches Karzinogen bei Menschen würde eine weitere Zulassung von Glyphosat grundsätzlich unmöglich machen (mit zwei möglichen kleinen Ausnahmen). Dies hat zu hitzigen Auseinandersetzungen zwischen WissenschaftlerInnen auf beiden Seiten geführt.

Glyphosat-basierte Zusammensetzungen werden nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in öffentlichen und privaten Gärten verwendet, wodurch sowohl Landwirte als auch VerbraucherInnen Gefahren ausgesetzt werden. Aufgrund der hohen Risiken sollten krebserregende Chemikalien laut geltender EU-Gesetzgebung nicht an die allgemeine Öffentlichkeit verkauft werden.

Menge von Rückständen nimmt in unseren Körpern zu

Die endgültige Entscheidung über die angemessene Einstufung der Kanzerogenität von Glyphosat liegt bei der Europäischen Chemikalienagentur. Allerdings beginnt dieser Prozess gerade erst und wird wahrscheinlich mindestens 18 Monate dauern. Die Zulassung für Glyphosat zu erneuern, bevor eine abschließende Einstufung erfolgt ist, bedeutet, die menschliche Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Zudem zeigen einige Studien, dass Herbizide, die Glyphosat enthalten, als endokrine Disruptoren wirken – also als Substanzen, die unsere Hormone durcheinanderbringen und die unter anderem die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können. Da die Chemikalie keiner ausreichenden Prüfung auf Hormonwirksamkeit unterzogen wurde, konnte die EFSA eine hormonelle Wirkung von Glyphosat nicht ausschließen. Das ist wichtig, da hormonell wirksame Substanzen von einer Zulassung ausgeschlossen sind (mit der Möglichkeit von zwei kleinen Ausnahmen). Trotz dieser möglichen Gefahren werden der Bevölkerung hohe Rückstände der Chemikalie in Lebensmitteln zugemutet. Es wurde festgestellt, dass die Menge dieser Rückstände in unseren Körpern zunimmt.

Die EU-Pestizid-Verordnung erlaubt es der EU-Kommission ausdrücklich, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Gesundheit auf hohem Niveau zu schützen, und zwar „in bestimmten Fällen, in denen nach einer Auswertung der verfügbaren Informationen die Möglichkeit gesundheitsschädlicher Auswirkungen festgestellt wird, wissenschaftlich aber noch Unsicherheit besteht“ (Artikel 7(1) der Verordnung 178/2002, auf den im Artikel 13(2) der Verordnung 1107/2009 verwiesen wird. Das ist hier eindeutig der Fall in Bezug auf die krebserregenden und hormonwirksamen Eigenschaften von Glyphosat, aber wird von der Kommission ignoriert. Aus diesem Grund sollten die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission zurückweisen.