Beitrag des AK Gesundheit vom Januar 2023

Am 11. Januar 2023 fand das erste Treffen des AK Gesundheit im neuen Jahr statt. Nach der Themenplanung für das Jahr 2023 stellte Christofer Leschinger die Kerninhalte des aktuellen Reformentwurfs der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzten Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vor. 

Kernpunkte des Reformentwurfs sind

  1. eine einheitliche Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen (Leveln), um lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge abzugrenzen.
  2. die Definition einheitlicher Leistungsgruppen, die den einzelnen Versorgungsstufen zugeordnet werden und sicherstellen sollen, dass nur solche Kliniken die Leistungen erbringen dürfen, die hierfür die notwendigen Strukturvoraussetzungen bereithalten. 
  3. die Reduktion der mengenbezogenen Komponente in der Krankenhausvergütung zugunsten einer bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Finanzierung von Vorhalteleistungen.

Im Anschluss gab es innerhalb des AKs eine lebhafte Diskussion über die Reformvorschläge. Insgesamt sehen die meisten AK-Mitglieder viel Potential in den Ideen, die durch die Kommission vorgestellt wurden. Insbesondere die Abkehr von einer rein mengengesteuerten Vergütung der Krankenhäuser, die eine Leistungsausweitung belohnt, hin zu einem System, in dem auch Vorhalteleistungen vergütet werden, sehen wir als große Chance. Jetzt wird es darauf ankommen, welche Inhalte sich tatsächlich im Gesetzentwurf wiederfinden werden bzw. in welchem Maß es den unterschiedlichen Lobbygruppen gelingen wird, die Reformbemühungen zu verwässern.

Die Präsentation von Christofer mit allgemeinen Informationen zum aktuellen System der Krankenhausfinanzierung in Deutschland sowie einer Darstellung der Reformideen zur Krankenhausfinanzierung findet ihr unter dem hier hinterlegten Link