Die Karlsruher GRÜNEN kritisieren die Abschiebung des jungen Gambiers Ebou S. (Name geändert) scharf. Der Fall zeige beispielhaft die Lücken im deutschen Asylrecht. Es müsse möglich sein, Menschen wie Ebou S., die gut integriert sind und einen Ausbildungsplatz haben, insbesondere in einem Mangelberuf, Chancen einzuräumen.
Ebou S. war seit Oktober 2018 im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres bei St.-Vincentius-Kliniken beschäftigt. Zwar war sein Asylgesuch abgelehnt worden, er erhielt jedoch zunächst eine Duldung. Das deutsche Asylrecht sieht die Möglichkeit vor, eine Ausbildungsduldung zu erteilen, wenn die betroffenen Geflüchteten einen Ausbildungsplatz haben. Genau dies war bei Ebou S. der Fall. Sein Ausbildungsvertrag zum 1.9.2019 zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer sollte die Grundlage für die sich daran anschließende qualifizierte dreijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger sein. Das Regierungspräsidium begründet die Abschiebung damit, dass es sich bei dem Ausbildungsvertrag um eine nicht qualifizierte Ausbildung handele. Um Anspruch auf eine Ausbildungsduldung zu haben, sei jedoch eine Zusage für einen qualifizierten Ausbildungsplatz nötig.
Die GRÜNEN Karlsruhe verurteilen, dass es bei der Abschiebung mehr um die Nomenklatur der Ausbildung als um den einzelnen Menschen gehe. Es müsse egal sein, „woher jemand kommt,“ es zähle vielmehr, „wohin jemand will“, so die GRÜNEN Karlsruhe. Ebou S. habe mit seinem Ziel, Krankenpfleger zu werden, genau gewusst, wohin er wollte. Er sei auf einem guten Weg gewesen. Die Abschiebung laufe aber auch insgesamt kommunalen Interessen zuwider, wie z.B. den immensen Mangel an Fachkräften im Pflegebereich zu bekämpfen.