Apples Steuerabsprachen mit Irland für unzulässig: Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bleibt hart

Die EU-Kommissarin für Wettbewerbsfragen, Margrethe Vestager, hat heute (Dienstag) die Ergebnisse des Verfahrens gegen Irland wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorgestellt. Dabei geht es um massive Steuervergünstigungen für Apple. Apple muss nun 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzahlen. Der Konzern lässt einen erheblichen Teil seines weltweiten Geschäfts über Tochterunternehmen in Irland laufen. Dort beträgt der Steuersatz lediglich 12,5%. Doch Irland gewährte Apple darüber hinaus zusätzliche Steuervergünstigungen, so dass Apple auf seine europäischen Gewinne unterm Strich nur etwa 1% Steuern zahlte. Die Steuerdeals reichen zurück ins Jahr 1991 und wurden 2007 erneuert. EU-Kommissarin Margrethe Vestager hat heute verkündet, dass diese Sonderkonditionen wettbewerbswidrig sind. Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission und fordert Konsequenzen für das Unternehmen:

“Die EU liefert. Kein einziges EU-Mitgliedsland hätte sich getraut, eines der größten Unternehmen weltweit anzugehen, das zudem noch von der amerikanischen Regierung öffentlich verteidigt wird. Doch Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist hart geblieben. Sie hat auch dem amerikanischen Finanzminister standgehalten, der US-Firmen durch Steuernachzahlungen in der EU benachteiligt sieht. Unternehmen, die in der EU Geschäfte machen, müssen sich an die Wettbewerbsregeln halten – unabhängig davon, ob sie in der EU oder woanders registriert sind. Die EU kann den Respekt aller Bürger zurückgewinnen, wenn sie das Prinzip gleicher Rechte und Pflichten im Binnenmarkt konsequent durchsetzt. Mange tak, Frau Vestager!

Apple ist kein Einzelfall. Vor knapp einem Jahr hatte die EU-Kommission die Steuerabsprachen von Starbucks in den Niederlanden und Fiat Finance and Trade in Luxemburg zu illegaler Staatsbeihilfe erklärt. Der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments gegen Steuerdumping hat Sonderabsprachen zwischen Konzernen und Steuerverwaltungen in vielen Mitgliedstaaten der EU offengelegt. Die EU-Kommission muss weitere Unternehmen untersuchen. Alleine der LuxLeaks-Skandal hat gezeigt, dass mehr als 350 Konzerne von Steuer-Sonderkonditionen profitierten.

Um fairen Wettbewerb zu garantieren, muss die EU-Kommission dafür sorgen, dass die zu Unrecht erhaltenen Beträge konsequent zurückgefordert werden. Es kann nicht sein, dass einige Unternehmen ihre Steuern zahlen und sich andere ohne Konsequenzen aus der Verantwortung stehlen. Die Rückforderungen müssen künftig in den EU-Haushalt für Zukunftsinvestitionen fließen und nicht in die Kassen der Staaten, die mit den Konzernen gemeinsame Sache gemacht haben.

Untersuchungen durch die Wettbewerbsbehörde allein reichen nicht aus, es mangelt immer noch an Steuertransparenz. Wir warten gespannt auf den Vorschlag der EU-Kommission für eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer und einen Mindeststeuersatz für Unternehmensteuern in der EU. Darüber hinaus muss der Rat der Mitgliedstaaten sich endlich auf eine öffentliche länderübergreifende Finanzberichterstattung für alle Unternehmen in der EU einigen. Nur so können wir Steuerdumping in der EU effektiv verhindern.”