Sexistische Sprüche, das Antatschen, Begrapschen oder gar Vergewaltigen von Frauen ist traurige Realität. Wir wollen, dass Frauen besser vor Sexismus und sexualisierter Gewalt geschützt werden. Der Paragraph 177 greift bisher nur, wenn sich eine Betroffene körperlich wehrt – ein einfaches “Nein” reicht nicht. Am Internationalen Frauentag bekräftigen wir unsere Forderung: Der Grundsatz “Nein heißt Nein” gehört in das Strafgesetzbuch. Unterstützt uns und verbreitet die Kampagnenmotive!
“Ist doch nur Spaß, Süße!”
“Jetzt hab Dich nicht so!”
“Du willst es doch auch!”
Damit keine Frau diese Sprüche mehr hören oder viel Schlimmeres erleben muss, sagen wir am Internationalen Frauentag „Ja zu Nein“: Nein zu sexualisierter Gewalt gegen Frauen. Nein zu nicht einverständlichen sexuellen Handlungen. Nein zum lückenhaften Sexualstrafrecht.
Jede Frau hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung, sexuelle Selbstbestimmung und darauf, ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sexismus und sexualisierte Gewalt sind Probleme in allen Schichten und Gruppen unserer Gesellschaft. Sie sind nicht neu sondern so uralt wie das Patriarchat das männliche Machtstrukturen in unserer Gesellschaft verfestigt. Sexistische Sprüche, das Antatschen, Begrapschen und gar Vergewaltigen von Frauen ist Ausdruck dieser Macht.
Eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über Männer- und Frauenbilder, über einvernehmlichen Sex und sexualisierte Gewalt ist überfällig. Nur so können die patriarchalen Strukturen dieser Gesellschaft und aller Gesellschaften aufgebrochen werden.
Rechtskonservative und Rechtspopulist*innen instrumentalisieren immer häufiger Frauenrechte für ihre rassistische Hetze. Zuletzt nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln. Wir stellen klar: Das dient nicht dem Kampf gegen Gewalt an Frauen, sondern nur der Ausgrenzung von Geflüchteten oder Menschen mit Migrationshintergrund.
Gesetze schützen die Werte unserer Gesellschaft. Sexuelle Selbstbestimmung muss dazu gehören. Deshalb fordern wir, dass der Grundsatz “Nein heißt Nein” in das Strafgesetzbuch kommt. So kann der Paragraph 177 zu Vergewaltigung Täter abschrecken und Betroffene ermutigen. Nein heißt nein – dazu sagen wir besonders am Internationalen Frauentag “Ja!”.
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