Heute Mittag hat der TTIP-Beirat der Landesregierung im ZKM Karlsruhe getagt. Dort und bei der Demonstration davor waren unsere LandtagskandidatInnen Bettina Lisbach und Alexander Salomon dabei. Sie fordern rote Linien für CETA, TTIP und TISA!
Wir lehnen die Verhandlungsmandate von TTIP und TISA sowie den aktuell verhandelten Stand von CETA inhaltlich ab. Für das Zustandekommen von Freihandelspartnerschaften setzt das Wahlprogramm der GRÜNEN Baden-Württemberg klare Grenzen.
TTiP und CETA: unfair und intransparent
Handelsabkommen müssen fair sein und im Einklang mit den europäischen Werten stehen: Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Die Interessen der Schwellen- und Entwicklungsländer dürfen nicht durch bilaterale Abkommen beiseitegeschoben werden.
EU-weit errungene Standards in den Bereichen Umweltschutz, Soziales, Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Datenschutz müssen unangetastet bleiben. Dazu gehört auch das europäische Prinzip der Vorsorge, das Schadensfälle wirksam reduziert. Bestehende Regulierungen müssen auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene demokratisch fortentwickelt werden. Dies darf nicht von transatlantischen Handelsverträgen beeinträchtigt werden.
Die Weiterentwicklung unserer ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Standards muss Gegenstand von öffentlichen Prozessen sein. Sie darf nicht hinter verschlossenen Türen erfolgen, wie beispielsweise in einem Rat für regulatorische Kooperation.
Verbraucherschutz wird bei TTiP untergraben
Verbraucherrechte dürfen nicht eingeschränkt, Kennzeichnungspflichten nicht ausgehöhlt und die Qualität unserer Lebensmittel nicht verringert werden. Auch darf auf keinen Fall Gentechnik durch die Hintertür in Baden-Württemberg eingeführt werden.
Investor-Staats-Klagen (ISDS) vor privaten Schiedsgerichten demontieren den Rechts- und Verfassungsstaat und hebeln die Demokratie aus. Wir halten sie für grundfalsch. Ordentliche staatliche Gerichte müssen für die Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten zuständig sein. Investoren dürfen nicht nur Rechte, sondern müssen auch Pflichten haben.
Die öffentliche Daseinsvorsorge umfasst Bereiche wie Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, den öffentlichen Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen und Gesundheitsversorgung. Sie braucht Bestandschutz und muss aus den Verhandlungen ausgenommen werden. Dies gilt auch für Kulturgüter, Verbraucherschutz und Landwirtschaft. Auch dürfen die Handelsabkommen keinen Druck zur weiteren Liberalisierung und Privatisierung der Daseinsvorsorge ausüben.”